Verwahrte müssen zu lange in Strafanstalt warten



Seit Jahrzehnten herrscht in den Niederlanden Platzmangel bei geeigneten Anstalten für Straftäter, die wegen ihres Geisteszustandes die öffentliche Sicherheit gefährden und bei denen die Justiz eine TBS («terbeschikkingstelling met bevel tot verpleging van overheidswege»), das heisst eine Massnahme ähnlich der Verwahrung geistig Abnormer im schweizerischen Recht (Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) angeordnet hat....