Anwälte: Anspruch auf öffentliche Verhandlung

Auf Anzeige der Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte belegte die Justizkommission des luzernischen Obergerichts 1998 einen Anwalt mit einer Disziplinarbusse von 500 Franken wegen verschiedener Verstösse gegen die anwaltlichen Berufspflichten (unter anderem überhöhte Honorarrechnung).

Der gebüsste Anwalt beanstandete, dass die Busse ohne öffentliche Verhandlung ausgesp...