Der Bundesrat will missbräuchlichen Konkursen einen Riegel schieben. Diverse Sank­tionen im Strafrecht, Obligationenrecht und im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sollen verhindern, dass ein Unternehmer seine Schulden per Konkurs auf einfache Art ­erledigen kann. Dazu ­verabschiedete er Ende Juni eine Botschaft an das Parlament.

Kernstück der Vorlage ist das strafrechtliche ­Tätigkeitsverbot. Es gilt neu auch für faktische ­Organe. Die im Straf­register ein­getragenen Verbote werden den Han­dels­registerämtern gemeldet, damit die Betroffenen aus dem Handels­register gelöscht werden. Als weitere Massnahme soll man im Handelsregister ein­getragene Personen landesweit über die Website www.zefix.ch suchen können. Bisher ist eine Per­sonensuche nur über die Handelsregister der Kantone möglich. Ver­käufe von Mantelgesellschaften sollen verboten werden, auf die Revisionspflicht soll man nicht mehr rückwirkend verzichten können. Öffentlich-rechtliche Gläubiger wie Steuerverwaltungen und Suva sollen neu wählen können, ob sie eine Betreibung wie bisher auf Pfändung oder neu auf Konkurs fortsetzen wollen.