Was noch vor Jahrzehnten undenkbar erschien, wird allmählich Wirklichkeit. Der Bundesrat leitet der Bundesversammlung die Botschaft zu einem Gesetzesentwurf zu, welcher das zivilgerichtliche Verfahren betrifft.1 Dieses soll für die ganze Schweiz einheitlich gestaltet werden. Dass die Materie so lange bei den Kantonen verblieb, ist nicht Ausfluss des viel belächelten Kantönligeistes, sondern hat tiefere Gründe, denen nachzugehen es sich lohnt.



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