Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten unkompliziert eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, Schutzsuchende aus anderen Ländern nur beim Nachweis persönlicher Verfolgung. Wer nicht politisch verfolgt wird, jedoch aus anderen Gründen wie etwa einem Krieg nicht ins Heimatland zurückreisen kann, muss sich mit ­einer vorsorglichen Aufnahme zufriedengeben.

Gemäss der schweizerischen Migrationskommission, einem ausserparlamentarischen Expertengremium, droht eine «end­lose Vorläufigkeit» mit Integrationshindernissen und negativen sozialen Folgen.

Die Kommis­sion fordert ­einen neuen «komplementären Schutzstatus». Dieser soll etwa Leuten aus Gebieten mit willkürlicher Gewaltanwendung eingeräumt werden. Dank dem Schutzstatus könne auch eine übermässige Belastung des Asylverfahrens vermieden werden.