Bei Konsumentenstreitigkeiten zwischen Privaten und einem Unternehmen soll das Zürcher Handelsgericht in Zukunft paritätisch zusammen­gesetzt sein: Aus drei Berufsrichtern des Obergerichts und zwei ­Handelsrichtern, von denen einer aus Konsumentenkreisen stammt. Eine entsprechende parlamentarische Initiative hat der Kantonsrat Ende Juni vorläufig unterstützt. Der Vorschlag stammt von Ruedi Lais (SP), Christoph Holenstein (CVP) und Markus Bischoff (AL). Nun ist das ...