Inhalt
Plädoyer 01/2015
02.02.2015
1. Personenrecht
1.1 Namensänderung
Mit Bundesgesetz vom 30. September 2011 (in Kraft seit 1. Januar 2013) hat der Gesetzgeber das Namensrecht neu geregelt und dabei in Art. 30 Abs. 1 ZGB die Voraussetzungen für eine Namensänderung erheblich gelockert. Seither braucht es nicht mehr «wichtige», sondern nur noch «achtenswerte» Gründe als Voraussetzung für eine Namensänderung. Das hat Konsequenzen, we...
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