1. Personenrecht

1.1 Natürliche Personen

Das Namensrecht ist in der Schweiz seit Jahren in Diskus­sion. In erster Linie ging es um den ­Namen der verheirateten Frau und der Kinder. Einbezogen wurde aber auch die Namensänderung nach Art. 30 ZGB. Seit 20111 setzt eine behördliche Namensänderung nicht mehr voraus, dass «wichtige Gründe vorliegen». Seither genügen «achten...