Inhalt
Plädoyer 03/2026
26.05.2026
Die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) ist vom Bundesrat 2015 unter dem Titel «Stärkung des Datenschutzes» lanciert worden.2 Damit kann grundsätzlich nichts anderes gemeint sein als eine Stärkung der Rechte der betroffenen Personen, wie der Zweckartikel des DSG grundlegend festhält. Artikel 1 DSG: «Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo