Firmen können nicht ge­pfändet werden, sie müssen auf Konkurs betrieben werden. Privilegiert sind bis heute hingegen der Bund, die Kantone und Sozialversicherungen. Sie dürfen ihre Schuldner auf Pfändung betreiben. Das heisst: Das Betreibungsamt pfändet vorhandene Vermögenswerte der Firma und bezahlt aus dem Erlös die betriebene Forderung. Für den ungedeckten Teil erhält der Gläubiger einen Verlustschein.

Die marode Gesellsc...