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Plädoyer 06/2023
04.12.2023
Firmen können nicht gepfändet werden, sie müssen auf Konkurs betrieben werden. Privilegiert sind bis heute hingegen der Bund, die Kantone und Sozialversicherungen. Sie dürfen ihre Schuldner auf Pfändung betreiben. Das heisst: Das Betreibungsamt pfändet vorhandene Vermögenswerte der Firma und bezahlt aus dem Erlös die betriebene Forderung. Für den ungedeckten Teil erhält der Gläubiger einen Verlustschein.
Die marode Gesellsc...
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