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Plädoyer 3/03
01.06.2003
Das neue Konsumkreditgesetz (KKG) schafft neue Ungereimtheiten. So sieht es im Unterschied zu Art. 266k OR eine nachträgliche Erhöhung der Leasingraten bei vorzeitiger Rückgabe vor. Damit wird der Sinn des KKG in sein Gegenteil verkehrt: Wer einen Porsche für 81’000 Franken least, fällt nicht unter das KKG und ist damit rechtlich besser gestellt, als jemand, der einen Leasingvertrag für einen Fiat Punto im Betrag von 16‘000 Franken unterschrieben hat.
Konsumgüt...
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