Neue Bestimmungen in ­Zivil- und Strafgesetzbuch und Zivilpro­zessordnung verbessern ab 1. Juli die ­Situation von gewaltbetroffenen Personen. Wer beim Zivilgericht Klage wegen Gewalt, Drohung oder Stalking einreicht, muss keine Gerichtskosten mehr bezahlen. Das Gericht muss neu seine Entscheide über angeordnete ­Schutzmassnahmen der Kriseninterventionsbehörde, der Kindes- und ­Erwachsenenschutz­­behörde (Kesb) und weiteren involvierten Behörden mitteilen. 

Im Strafrecht werden Sistierung und Einstellung eines Strafverfahrens wegen einfacher ­Körperverletzung, wiederholter Tätlichkeit, Drohung und Nötigung in einer Paarbeziehung neu geregelt. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht darf ein Verfahren auf Antrag des Opfers nur noch sistieren, wenn sich damit die Situation des Opfers stabilisiert oder verbessert und die beschuldigte Person nicht bereits wegen Gewalttaten gegen das Opfer verurteilt wurde. Die Strafbehörde kann die beschuldigte Person zu einem Lernprogramm gegen Gewalt verpflichten. Die Sistierung ist auf sechs Monate begrenzt. Die Strafbehörde stellt das Verfahren definitiv ein, wenn das Opfer die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht verlangt und sich seine Situation stabilisiert oder verbessert hat.