Seit dem1. Februar 2002 hat die FMH-Gutachterstelle ein neues Reglement. Die Einrichtung der Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) bietet eine aussergerichtliche Begutachtung an, wenn ärztliche Diagnose- und Behandlungsfehler vermutet werden. Die Revision des Reglementes wurde nötig, weil es in der Regel 6 bis 8 Monate dauerte, bis ein Gutachter überhaupt eingesetzt werden konnte.



Um die Zeitspanne zu reduzieren, fordert die FMH-Gutachterstelle neu Anträge, die...