Seit dem 1. Juli gibt es am Bundesgericht zwei strafrechtliche Kammern. Die neu geschaffene Zweite strafrechtliche Abteilung befasst sich mit Beschwerden gegen prozessuale Zwischenentscheide, Nichtanhandnahmeverfügungen, Verfahrenseinstellungen sowie Urteile betreffend Straf- und Massnahmenvollzug. Die Erste strafrechtliche Abteilung befasst sich schwergewichtig mit materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht.

Die neue Zweite strafrechtliche Abteilung wird von Bernard Abrecht (SP) präsidiert, die Erste strafrechtliche Abteilung wie bis anhin von Laura Jacquemoud-­Rossari (Mitte).

Die 40 Bundesrichterinnen und Bundesrichter sind noch ungleich über die acht Abteilungen verteilt: Der Ersten zivilrechtlichen Abteilung gehören aktuell sechs Mitglieder an, der Ersten straf­recht­lichen nur vier. In den übrigen Abteilungen wirken jeweils fünf Richter. Angestrebt werden gemäss Bundesgericht künftig acht Abteilungen mit je fünf Richtern.