Was ist bloss mit dem Parlament los? Auf der einen Seite setzt es sich ein, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Ab dem 1. Juli können Gerichte gewalttätige Personen schweizweit anweisen, die gemeinsame Wohnung zu verlassen und für eine bestimmte Zeit nicht mehr zu betreten. Sie können Tätern untersagen, sich dem Opfer zu nähern oder die unmittelbare Umgebung der Wohnung zu betreten.



Es dauerte zwar geschlagene sieben Jahre, u...