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Plädoyer 5/02
11.10.2002
Im Kanton Bern nehmen Verfahren und Einweisungen in die Fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) massiv zu. Und weil die Behandlungsplätze in den psychiatrischen Kliniken fehlen, landen Patienten im Gefängnis. Diese Praxis ist rechtlich höchst fragwürdig.
Obwohl gegen sie nur eine Fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) ausgesprochen worden war, wurden im Jahr 2000 im Kanton Bern 3 Personen in ein Gefängnis und nicht in eine Klinik eingewiesen. Im Jahr 2001 platziert...
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