Mit einer Standesinitiative wollte ein überparteiliches Komitee aus dem Kanton Zürich für einen besseren Rechtsschutz bei Notverordnungen des Bundesrats sorgen (plädoyer 6/2022). Grund: Der Bundesrat macht seit der Covid-­Krise zunehmend Gebrauch von Notrechtsverordnungen, ohne dass das Bundesgericht die Zulässigkeit überprüfen kann. Statt der für die Zürcher Standesinitiative erforderlichen 6000 Unterschriften kamen allerdings nur rund 4500 zusammen.

Angesichts der aktuellen Entwicklung rund um die Rettung der Credit Suisse entschloss sich das Komitee, die Unterschriften am 4. Mai 2023 als Petition «Gerichtliche Kontrolle von Notrecht stärken (Notrechtspetition)» zuhanden der Bundesversammlung einzureichen.

Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte müssen die Petition nun behandeln. Befürwortet eine Kommission das Anliegen, kann sie mit einer par­lamentarischen Initiative einen Gesetzesentwurf vorschlagen oder mit einem Vorstoss den Anstoss für Massnahmen oder neue Rechtsbestimmungen geben. Lehnt eine Kommission das Anliegen ab, beantragt sie im Rat, der Petition keine Folge zu geben. Bei einer Petition ist kein übereinstimmender Beschluss der beiden Parlamentskammern erforderlich.