Der Bundesrat hat 23 Notrechtserlasse aufgehoben. Zwischen 1950 und 1985 hatte die Landesregierung die von den Departementen erarbeiteten Notrechtserlasse vorsorglich genehmigt oder zur Kenntnis genommen.



Unmittelbar nach Eintreffen bestimmter Ereignisse, wie zum Beispiel einer Kriegsmobilmachung, wären diese «Erlasse auf Vorrat» automatisch in Kraft getreten. Von welchen weiteren Bedrohungssituationen der Bundesrat damals ausgegangen ist, bleibt vorerst geheim.



Gemäss...