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Plädoyer 04/2020
24.08.2020
Bei der Ausrufung der besonderen Lage am 16. März berief sich der Bundesrat auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV). Diese polizeiliche Generalklausel ermächtigt die Landesregierung, befristete Verordnungen zu erlassen, «um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen». Gestützt auf diese Norm erliess der Bundesrat am 13....
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