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Plädoyer 02/2021
29.03.2021
Letzte Aktualisierung:
14.04.2021
14.04.2021
1. Ausgangslage
Dieser Beitrag legt dar, dass das schweizerische Verfassungs- und Gesetzesrecht unbefristete Notverordnungsmassnahmen grundsätzlich nicht zulässt. Sie bilden damit keine tragfähige Rechtsgrundlage, um Fehlbare in einem nachgelagerten Strafverfahren individuell-konkret zu sanktionieren. Zunächst skizziert der Beitrag die Rahmenbedingungen für notrechtliche Verordnungen des Bundesrats (und teils Bundesparlaments) gemäss de...
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