Auf den 1. Januar 2005 ist das Gesetz über die Teilrevision der Zürcher Strafprozessordnung (StPO) vom 27. Januar 2003 in Kraft getreten.1 Neben Änderungen im Berufungsverfahren ist die im Bereich der Rechtsmittel gewichtigste Änderung, dass nur noch Urteile und Erledigungsbeschlüsse des Geschworenen- und Obergerichts als erste Instanz mittels Nichtigkeitsbeschwerde ans Kassationsgericht weitergezogen werden k&...