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Plädoyer 04/2015
29.06.2015
Mit wem man in Streit gerät, kann man sich nicht aussuchen. Aber den Anwalt.» Mit diesem Versprechen wirbt gegenwärtig die Rechtsschutzversicherung des TCS, die Assista. Wer sich allerdings die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGB) genau anschaut, wird enttäuscht. Erstens bestimmt die Assista, wann sie die Kunden selbst rechtlich vertreten will – und wann der Beizug eines Anwalts nötig ist. Und zweitens redet sie bei der Wahl des Rechtsvertreters mit. W&ou...
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