Nur gerade jeder dritte Anwalt besitzt den Ausweis, den der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) seinen Mitgliedern auf Bestellung hin gratis ausstellt. So die Auskunft des SAV. Dieser Mitgliederausweis diene in mehreren Kantonen als Zutrittsausweis für Haftanstalten, wirbt der SAV.

Auf der Karte befindet sich ein elektronischer Chip für die SuisseID, mit der unter anderem die rechtsgültige digitale Unterschrift im elektronischen Rechtsverkehr möglich ist. Diese Funktion wollen aber noch weniger Anwälte: Gerade mal auf einem Drittel der Ausweise wurde laut Auskunft des SAV die SuisseID freigeschaltet. Das sind rund 1000 der etwas über 9000 SAV-Mitglieder.

Diese Freischaltung hat bei ­vielen Anwälten für Ärger gesorgt. So wetterte zum Beispiel ein Winterthurer Anwalt auf der Austauschplattform Swisslawlist über die «unsäglich untaugliche SuisseID» und schilderte seine verschiedenen missglückten Bemühungen, die SuisseID freizuschalten. Andrea Schafer vom SAV versteht das: «Anders als in der Vergangenheit sind die ­SuisseID-Zertifikate auf den neuen Ausweisen noch nicht freigeschaltet.» Das hat laut Schafer zu Problemen geführt, weil «nicht mehr die SuisseID-­Nummer auf der Karte aufgedruckt ist, sondern die Seriennummer der Karte». Der Bestellprozess ist nun laut Schafer optimiert worden. Wer seine SuisseID-Nummer nicht mehr finde, erhalte eine neue. Zu spät für den verärgerten Anwalt: «Nun habe ich definitiv genug», schreibt er.