Mit einem Vorsorge­auftrag kann man seit 2013 bestimmen, wer sich im Fall der Urteilsunfähigkeit um seine persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern soll. Der Auftraggeber entscheidet frei, wo er den Auftrag hinterlegt. 

Je nach Kanton kann man den Auftrag bei einer Behörde ­deponieren oder registrieren. Das wird nicht stark benutzt, wie eine Umfrage von plä­doyer ergab. Bei der Kindes- und Erwachsenenschutz­behörde (Kesb) Basel-­Stadt wurden bislang 2786 Vorsorgeaufträge hinterlegt. Die Kesb der Stadt Zürich erhielt seit 2013 nur 723 Vorsorgeaufträge. Im Kanton St. Gallen sind 3446 Vor­sorgeaufträge beim Amts­notariat deponiert. Manche ­Kantone tragen nur den Hinterlegungsort im Per­sonenstandsregister ein. Im Kanton Bern kam es letztes Jahr zu 2785 Eintragungen, beim Zivilstandsamt Luzern waren es 109.