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Plädoyer 5/13
09.10.2013
Das schweizerische Obligationenrecht (OR) von 1911 war und ist, wie schon sein Vorgänger von 1881, ein grosser Wurf. Damit das imposante Werk seine Qualitäten behalten und den Rechtsuchenden weiterhin von Diensten sein kann, muss es aber von Zeit zu Zeit wieder in den «state of the art» überführt werden. Eine vertiefte Analyse zeigt denn auch, dass viele der geltenden Normen unvollständig, überdetailliert oder gar widersprüchlich (geworden)...
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