Die Aufregung in den Amtsstuben hat sich gelegt. Längst löst das neue Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) bei der Bundesverwaltung, die kraft Gesetz Einsicht in ihr behördliches Tun gewähren soll, keinen Schrecken mehr aus. Mit dem Paradigmenwechsel, den das neue Gesetz beinhaltet – aus dem Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt wird ein Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimnisvorbehalt –, scheinen auch &oum...