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Der Bund und alle Kantone ausser Luzern und Nidwalden haben mittlerweile das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Das heisst: Amtliche Dokumente sind grundsätzlich für jedermann zugänglich. Lehnt eine Behörde ein Gesuch ab, vermittelt in zwölf Kantonen kostenlos eine Schlichtungsstelle, so beispielsweise in allen Westschweizer Kantonen, ebenso in Appenzell-Innerrhoden, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau und Uri. Die übrigen Kantone hingegen kennen keine Schlichtungsstelle.
Im Kanton Basel-Stadt versuchte Ende 2024 das Parlament mittels einer Motion, ein Schlichtungsverfahren einzuführen, doch der Regierungsrat blockte ab. Der zusätzliche Aufwand stünde nicht im Sinne einer «schlanken Verwaltung». Auch der Zürcher Regierungsrat entschied sich gegen einen Vermittler.
Der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger lobte im aktuellen Geschäftsbericht demgegenüber das Schlichtungsverfahren auf Bundesebene. Im Jahr 2023 gingen dort insgesamt 132 Schlichtungsanträge ein. 55 Prozent der Fälle wurden mit einer einvernehmlichen Lösung erledigt.

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