Der Bund und alle Kantone ausser Luzern und Nidwalden haben mittlerweile das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Das heisst: Amtliche Dokumente sind grundsätzlich für jedermann zugänglich. Lehnt eine Behörde ein Gesuch ab, vermittelt in zwölf Kantonen kostenlos eine Schlichtungsstelle, so beispielsweise in ­allen Westschweizer Kantonen, ebenso in Appenzell-Inner­rhoden, Schwyz, ­Solothurn, Tessin, Thurgau und Uri. Die übrigen Kantone hingegen kennen keine Schlichtungsstelle.

Im Kanton Basel-Stadt versuchte Ende 2024 das Par­lament mittels einer Motion, ein Schlichtungsverfahren einzu­führen, doch der Regierungsrat blockte ab. Der zusätzliche Aufwand stünde nicht im Sinne ­einer «schlanken Verwaltung». Auch der Zürcher Regierungsrat entschied sich gegen einen ­Vermittler.

Der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte­ Adrian Lobsiger lobte im ­aktuellen ­Geschäftsbericht ­demgegenüber das Schlichtungsverfahren auf Bundesebene. Im Jahr 2023 gingen dort insgesamt 132 Schlichtungsanträge ein. 55 Prozent der Fälle wurden mit einer einvernehmlichen ­Lösung erledigt.