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Plädoyer 06/2018
03.12.2018
Grundsätzlich hat das Volk immer recht. Weiss der Gesetzgeber aber immer, was er schreibt? Die Stimmbevölkerung des Kantons St. Gallen hat am 23. September mit Zweidrittelmehrheit ein Verhüllungsverbot eingeführt. Der Gesetzgeber formulierte es so: «Wer sich im öffentlichen Raum sowie an Orten, die öffentlich zugänglich sind, durch Verhüllung des Gesichts unkenntlich macht und dadurch die öffentliche Sicherheit oder den religiösen o...
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