Grundsätzlich hat das Volk immer recht. Weiss der Gesetzgeber aber immer, was er schreibt? Die Stimmbevölkerung des Kantons St. Gallen hat am 23. September mit Zwei­drittelmehrheit ein Verhüllungsverbot eingeführt. Der Gesetzgeber formulierte es so: «Wer sich im öffentlichen Raum sowie an Orten, die öffentlich zugänglich sind, durch Verhüllung des Gesichts unkenntlich macht und dadurch die öffentliche Sicherheit oder den religiösen o...