Endlich ist die Lösung gefunden. Nicht etwa im Berner Kommentar, nein, ausgerechnet online. Aber: Darf man die Quelle aus dem Internet in der Klageschrift anführen? Und wenn ja, in welcher Form?



Die Scheu vor dem Medium ist unbegründet, wenn gewisse Regeln eingehalten werden. Grundlage

ist die ISO-Norm 690-2, die seit Ende 1997 den Standard für das Zitieren von Monografien aus dem Internet festlegt. Daneben gibt es inzwischen weltweit viele ander...