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Plädoyer 04/2015
29.06.2015
Die Standesorganisation der Schweizer Ärzte (FMH) betreibt eine aussergerichtliche Gutachterstelle. An diese kann sich ein Patient wenden, wenn er vermutet, dass er wegen eines Diagnose- oder Behandlungsfehlers einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten hat.
Im Jahr 2013 verfasste die Stelle laut Jahresbericht 79 Gutachten. In 30 Fällen wurden ein oder mehrere Diagnose- oder Behandlungsfehler bejaht, in 49 Fällen stellte sie keinen Fehler fest.
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