100’000 Franken Für Beeinträchtigung in der Hausarbeit

Das kantonale Sozialamt Luzern hat einer durch eine Schiesserei invalid gewordenen Frau die maximale Opferhilfeentschädigung von 100’000 Franken für ihre Beeinträchtigung in der Hausarbeit zugesprochen.



Sachverhalt:


Die Frau war 1994 an einem Fest im Frauenhaus Luzern schwer verletzt worden. Ein Ehemann erschoss seine Frau und traf dabei auch die Geschädigte. Sie wurde erwerbsunfähig und im Haushalt teilwe...