Anlässlich der Herbstsession 2014 wurden im Parlament folgende Gesetzes­revisionen verabschiedet: 

  • Opfer von Straftaten und andere betroffene Personen wie Zeugen erhalten künftig auf Gesuch hin detailliert Auskunft über den Strafantritt des Täters, den Namen des Gefängnisses, die Entlassung oder Flucht des Verurteilten sowie Details des Vollzugs und allfällige Lockerungen der Strafe. Dies soll es Opfern ermöglichen, unerfreulichen Begegnungen mit Tätern aus dem Weg zu gehen. Informationen dürfen dann vorenthalten werden, wenn berechtigte Interessen des Verurteilten überwiegen.
  • Das Parlament stimmte dem neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetz zu. Es sieht eine verschärfte Aufsicht über die Krankenkassen vor. Mit dem Gesetz erhält das Bundesamt für Gesundheit ein Instrument gegen zu hoch angesetzte Prämien. Zudem regelt das Gesetz, wie zu viel erhobene Prämien zurückerstattet werden.
  • Das Gesetz über die direkten Bundessteuern und das Steuer­harmonisierungsgesetz wurden an die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches angepasst (Verfolgungsverjährung von Steuerdelikten). Gleichzeitig werden die Sanktionen der Tatbestände des Steuerbetrugs sowie der Veruntreuung von Quellensteuern auf die Bestimmungen des revidierten Strafgesetzbuches abgestimmt.
  • Schliesslich beschloss das Parlament, das Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (das sogenannte Publika­tionsgesetz) zu ändern. Neu ist die Online-Version von Gesetzen massgebend, nicht mehr die gedruckte Fassung. Die Veröffentlichung der Gesetzes­texte soll über eine öffentlich zugängliche Online-Plattform er­folgen.