Opfer von Straftaten erhalten ab dem 1. Januar 2025 mehr Geld. Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 10. April, die finanziellen Ansprüche an die Teuerung anzupassen. Die Erhöhung betrifft die Maximalbeträge, die im ­Opferhilfegesetz festgelegt sind. Entschädigungen zum Beispiel für Lohnausfall sind neu auf höchstens 130'000 Franken festgesetzt, bislang lag das Maximum bei 120'000 Franken.

Als Schmerzensgeld sind neu bis zu 76'000 Franken möglich (bisher 70'000 Franken). Angehörige ­erhalten neu bis zu 38'000 Franken Schmerzensgeld. Nach Angaben des Bundesamts für Justiz gilt dieser Teuerungsausgleich sowohl für laufende erstinstanzliche Verfahren als auch für neue Verfahren.