Die Schweiz übernimmt seit dem Krieg in der Ukraine die Sanktionen der EU. Mittlerweile hat der Bundesrat gemäss dem Eidgenössischen Wirtschaftsdepartement das Vermögen von 1093 Personen und 80 Unternehmen und Organisationen gesperrt. Die Liste wurde im Laufe des Kriegs permanent erweitert.

Grundlage für die Sanktionen ist Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung. Er legitimiert den Bundesrat pauschal, zur «Wahrung der Interessen des Landes» bef...