Ja und nein. Fest steht: In Prozessen mit mittellosen Klienten trägt der Anwalt ein erhebliches Risiko, nicht auf seine Rechnung zu kommen. Vermutlich gibt es deshalb auch immer wieder Anwälte, die aus finanziellen Gründen davon absehen, für mittellose Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überhaupt ein Verfahren zu führen. Hat man sich aber trotzdem einmal für den Gang nach Strassburg entschieden, sollte man...