Die Vorteile elektronischer Kom­munikation lassen sich im Verkehr mit Behörden nur selten nutzen. Meist müssen immer noch Berge von Papier ausgedruckt, fotokopiert, zusammengestellt, verpackt und zur Post gebracht werden.

Umso erstaunlicher, dass sich dies auf höchster Ebene ändern wird. Am 1. Januar 2007 tritt das Bundesgerichtsgesetz (BGG) in Kraft. Danach können Eingaben an das Bundesgericht auch in elektronischer Form erfolgen (Art. 42 Abs. 4 BGG). ...