Ruth Dreifuss
Ruth Dreifuss, 64, Altbundesrätin und Mutter der Mutterschaftsversicherung, zeigt den Privatversicherungen ein letztes Mal, wer die Meisterin ist. Versteckt in den Übergangsbestimmungen zur Mutterschaftsversicherung findet sich eine ebenso radikale wie durchschlagende Bestimmung.
So fallen gemäss Ziffer 3 der Übergangsbestimmungen am Tag des Inkrafttretens sämtliche private Versicherungsverträge, die Taggelder bei Mutterschaft vorsehen, schlicht und einfach dahin. Die Prämien, die über diesen Zeitpunkt hinaus bezahlt wurden, müssen pro rata zurückerstattet werden. Taggeldansprüche für eine Geburt, die vor Inkrafttreten erfolgt ist, bleiben jedoch vorbehalten.
Über den Stichtag für das Ende privater Mutterschaftsversicherungen sind sich hingegen Pascal Couchepin, als Nachfolger Dreifuss’ im Departement des Innern, und seine Verwaltung nicht einig. Couchepin will sie auf den 1. Januar 2005 in Kraft setzen, das Bundesamt für Sozialversicherung spricht von frühestens 1. Juli 2005.n
Beatrice Breitenmoser
Beatrice Breitenmoser, 51, macht laut eigenen Angaben einen «Karrieresprung», der «auch finanziell interessant ist». Ab 1. Januar 2005 wird die studierte Soziologin und ehemalige Chefin der Invalidenversicherungen neue Vorsteherin des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich.
Obwohl SP-Mitglied Breitenmoser keine Erfahrungen im Strafvollzug mitbringt, habe ihre Bewerbung überzeugt und auch das durchgeführte Assessment habe den ausgezeichneten Gesamteindruck bestätigt, sagt Thomas Manhart, Generalsekretär der Direktion für Justiz und Inneres. Dass Breitenmoser kein einschlägiges juristisches Fachwissen mitbringe, habe keine entscheidende Rol-le gespielt. «Für das Juristische stehen ihr ausgezeichnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung», sagt Manhart.
Überhaupt nicht ausschlaggebend für die Wahl Breitenmosers sei gewesen, dass sie wie ihr zukünftiger Chef, Regierungsrat Markus Notter, SP-Mitglied ist. «Selbstverständlich», so Manhart, «ist es wichtig, dass an der Spitze eines Departementes Leute stehen, welche die gleichen Vorstellungen über die strategischen Ziele und ein ähnliches Gedankengut haben.»
Walter Haller
Walter Haller, 65, seit September emeritierter Ordinarius für Staatsrecht der Universität Zürich, verwahrt sich ausdrücklich gegen eine Festschrift.
In den letzten Jahren nehme die «Festschriftomanie» geradezu inflationäre Ausmasse an, begründet er seinen Abwehrreflex auf Anfrage von plädoyer: «Da muss ich mich nicht auch noch zelebrieren lassen.» Zumal die Produktion einer Festschrift einen fünfstelligen Betrag erfordere, der etwa von Versicherungen oder der Industrie aufgebracht werde. «Ich wollte nicht, dass meine Kollegen für mich bei der UBS oder einer anderen Bank die Klinke putzen gehen auf der Suche nach Sponsorengeldern», erklärt er, «und sich anschiessend dann auch noch mit mittelmässigen Beiträgen abmühen müssen.»
Damit bleibt Haller seiner Linie treu. Schon in einer Festschriften-Glosse zum 50. Geburtstag seines Büronachbarn und Staatsrechtlers Georg Müller äusserte er den Wunsch: «Anstatt mit Festschriften rasch verdorrende Kränzlein zu winden, gedenke man der notleidenden wissenschaftlichen Fachzeitschriften.»n
Das Zitat
Die bei den Gerichten vorhandenen zwei Praktikantenstellen für Juristinnen und Juristen konnten in der Berichtsperiode mangels Bewerbungen, zum Teil auch wegen des angebotenen bescheidenen Lohnes, zeitweise nicht besetzt werden.
Einsichtiger Nebensatz des Obwaldner Obergerichts in seinem «Amtsbericht über die Rechtspflege 2002/2003» vom August 2004