Das Zitat:

Abgesehen davon ist es verfassungsrechtlich und mit Blick auf die in Art. 7 BV garantierte Menschenwürde doch zumindest dann frag-würdig, mit Haus- und Schlafzimmerbesuchen und Fragen nach dem Geschlechtsverkehr in die Privatsphäre eines Paares einzudringen, solange andere Beweismittel wie Zeugen-befragungen zur Verfügung stehen.

Verwaltungsgericht des Kantons Gr...