Inhalt
Plädoyer 1/09
29.01.2009
Das Zitat:
”Abgesehen davon ist es verfassungsrechtlich und mit Blick auf die in Art. 7 BV garantierte Menschenwürde doch zumindest dann frag-würdig, mit Haus- und Schlafzimmerbesuchen und Fragen nach dem Geschlechtsverkehr in die Privatsphäre eines Paares einzudringen, solange andere Beweismittel wie Zeugen-befragungen zur Verfügung stehen.”
Verwaltungsgericht des Kantons Gr...
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