Das Zitat

Sehr geehrter Herr P.

Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid werden seit 1. Januar 2008 von der Asyl-Sozialhilfe ausgeschlossen. Aufgrund Ihres abgeschlossenen Asylverfahrens sind auch Sie von dieser Regelung betroffen. Falls Sie nicht freiwillig die Unterkunft verlassen, erhalten Sie ein Hausverbot. Falls Sie Nothilfe beantragen wollen, müssen Sie sich bei der Kantonspolizei...