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Plädoyer 3/04
30.05.2004
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
"Deshalb besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass sich die Befürchtungen des Gesuchsstellers, er werde verhaftet und verschwinden gelassen, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit verwirklichen kann."
Aus einem Entscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge.
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