Zurzeit herrscht bei Beschwerden gegen Fluglärm ein eigentliches «denial of justice», eine Rechtsverweigerung durch die gesamte Justiz, die temporäre Rechtsverletzungen ermöglicht. Denn ein Hub bleibt ein Hub – auch wenn er schon längst gestorben ist.



Da helfen alle früheren Siege nichts. Unerheblich, dass das Bundesgericht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (BGE 124 II 293ff) zurückgewiesen hat, einen Emissionsplafond genehmigt und die viel zu hohen Lärmbelas...