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Plädoyer 01/2014
03.02.2014
Das ist zulässig. Es kollidieren bei dieser Frage zwei fundamentale Rechtsinteressen: die Informations- und Medienfreiheit und das Recht auf Wahrung der Privatsphäre.
- Die Informations- und Medienfreiheit erhielt in der 1998 revidierten Bundesverfassung erstmals ausdrücklich einen hohen Stellenwert. Aus diesen beiden Freiheiten ergibt sich, dass die Medien auf einen möglichst ungehinderten Zugang zu Gerichtsinformationen angewiesen sind. Medien sind, ...
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