Das Bundesgericht erteilt den Zürcher Instanzen eine Lektion in Sachen Akteneinsicht: Medienschaffende haben das Recht, zwei für sie bedeutsame Dienstanweisungen der Polizei einzusehen.



Sachverhalt:


Der Zürcher Fotograf Klaus Rozsa wurde 1998 anlässlich einer Kundgebung zusammen mit den Demonstranten verhaftet. Die Zürcher Polizei visionierte sein Foto- und Videomaterial. Es kam zu einem Strafverfahren gegen den Fotografen und die Polizisten, das eingestellt wurde. I...