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Plädoyer 6/02
06.12.2002
Das Bundesgericht erteilt den Zürcher Instanzen eine Lektion in Sachen Akteneinsicht: Medienschaffende haben das Recht, zwei für sie bedeutsame Dienstanweisungen der Polizei einzusehen.
Sachverhalt:
Der Zürcher Fotograf Klaus Rozsa wurde 1998 anlässlich einer Kundgebung zusammen mit den Demonstranten verhaftet. Die Zürcher Polizei visionierte sein Foto- und Videomaterial. Es kam zu einem Strafverfahren gegen den Fotografen und die Polizisten, das eingestellt wurde. I...
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