Eine gesetzliche Grundlage für die Anwendung von Gesichtserkennungstechnologie fehlt in der Schweiz. Geht es nach der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, soll eine solche Technologie künftig aber in Fussball­stadien zur Anwendung kommen, und zwar so, dass alle Stadionbesucher überwacht werden. Die Massnahme ist Teil des Projekts «Progresso», das die Konferenz im September mit der Schweizerischen Fussballliga lancierte. Es soll Ausschreitungen minimieren und sieht ein Kaskadenmodell vor.

Die Gesichtserkennung mittels Videoüberwachung soll demnach bei Vorfällen der «Stufe 2» zur Anwendung kommen – zum Beispiel wenn es an einem Spiel ­zuvor zur Gefährdung von Personen durch ­Werfen von Pyrotechnik oder ­«besonders gravierenden Sachbeschädigungen» gekommen ist. Die rechtsstaatlich umstrittenen Pläne finden sich gut versteckt in einem Katalog, der mittels Link zur Vernehmlassung zum Projekt auf­gerufen werden muss.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied im Juli im Fall Glukhin gegen Russland, dass eine Gesichtsüberwachung im öffentlichen Raum zur Verfolgung geringfügiger Delikte nicht zulässig ist. Dies verstosse gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens.