Vor vierzig Jahren schrieb der Berliner Rechtshis­toriker Uwe Wesel, die universitäre Rechtswissenschaft habe nicht nur Entscheidungstechniken für die Lösung von praktischen Problemen zu liefern. Sie habe in vielleicht noch höherem Mass die Bedeutung als scheinneutrales Regelsystem, besonders durch seine hohe Abstraktion, die sekundäre Sozialisation der jungen Juristen in stark konservative Richtung zu drängen. Er betonte dabei die Wichtigkeit kritischer Hoch...