Vollzeitlich angestellte Anwältinnen und Anwälte verdienten im Jahr 2012 durchschnittlich brutto 143 000 Franken. Der Verdienst ist je nach Art der Kanzlei unterschiedlich: Am tiefsten ist er in Unkostengemeinschaften (119 000 Franken), am höchsten in Anwalts-AGs, sprich in Wirtschaftskanzleien (164 000 Franken).

Selbständige kommen in Unkostengemeinschaften durchschnittlich auf einen Betriebsgewinn (Ebit) von 240 000 Franken, in  Anwalts-AGs auf 565 000 Franken. In Unkostengemeinschaften fakturieren selbständige Anwälte Stundenhonorare für forensische Tätigkeit von 263 bis 337 Franken, in AGs 340 bis 447 Franken. Vollzeit­beschäftigte arbeiten im Durchschnitt 1927 Stunden pro Jahr, davon sind nur gerade 1386 fakturierbar.

Diese Zahlen gehen aus der neuesten Studie zu den Praxiskosten von Anwaltskanzleien hervor, die der Schweizerische Anwaltsverband in ­Auftrag gab. Die Studie wurde vom Schweizerischen Institut für KMU der Universität St. Gallen zwischen August 2013 und Februar 2014 durchgeführt. Von den damals 9250 SAV-Mit­gliedern wurden rund 1900 befragt. Die Rücklaufquote betrug 32 Prozent. Das Ergebnis ist laut Studie repräsentativ für die Mitglieder des SAV, nicht aber für alle Anwaltspraxen.