Am 12. Dezember 2024 fällte das Bundesgericht sein mit Spannung erwartetes Urteil: Die Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre von 2022 muss nicht wiederholt werden. Dies, obwohl im Abstimmungsbüchlein der Finanzierungsbedarf der AHV – also die bis 2033 benötigten zusätzlichen Mittel – um bis zu 8,5 Milliarden Franken zu hoch prognostiziert wurden. Die drei Richter und zwei Richterinnen entschieden an der öffent...