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Plädoyer 02/2017
27.03.2017
plädoyer: Das Bundesgericht sagte einmal, Einvernahmeprotokolle seien die Grundlage der Wahrheitssuche. Weshalb enthalten die Straf- und die Zivilprozessordnung trotzdem nur rudimentäre Vorschriften zur Protokollierung mit vielen «Kann»-Formulierungen? Will es die Justiz mit der Wahrheit nicht so genau nehmen?
Philipp Näpfli: Das Problem liegt vor allem in der Qualität der Einvernahmeprotokolle im Vorverfah...
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