Am 1. Januar 2003 ändert Grundlegendes im Sozialversicherungsrecht: Der Allgemeine Teil tritt in Kraft. Damit erhält dieser Rechtsbereich ein einheitliches und koordiniertes Verfahren und ein Überentschädigungsverbot. Auch werden wichtige Begriffe neu definiert.



Das neue Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ist in mancherlei Hinsicht ein besonderes Gesetz. Die parlamentarische Beratung nahm rund 15 Jahre in Anspruch, ferner handelt...